Gerade für Ihre kleinsten Patienten kann eine Mangelernährung erhebliche Folgen haben. Entwicklungsverzögerungen im 1. Lebensjahr können teils erst Jahre später und manchmal auch gar nicht mehr aufgeholt werden. Säuglinge und ganz besonders ehemalige Frühgeborene mit manifestierter Gedeihstörung brauchen daher umgehend eine adäquate Ernährung, die auf ihren erhöhten Energiebedarf und ihre besonderen Nährstoffbedürfnisse zugeschnitten ist. Mit unserer Säuglingsnahrung Infatrini haben wir eine einzigartige Zusammensetzung entwickelt, die das Aufholwachstum von Babys optimal fördert.

Infatrini ist unsere energie-, protein- und nährstoffreiche Trink- und Sondennahrung für die notwendige Ernährungstherapie von Säuglingen mit Gedeihstörung aufgrund von:

  • nicht organischen Ursachen, z. B. einer Trinkschwäche
  • organischen Ursachen, z. B. infantile Zerebralparese, Herzerkrankungen, Mukoviszidose, Tumorerkrankungen

Sie können Infatrini zur ausschließlichen Ernährung oder ergänzend zur Muttermilch verordnen. Infatrini ist normokalorisch, vollbilanziert und eignet sich zur Ernährung von Säuglingen ab einem Gewicht von 2,5 kg bis 9 kg.

Eine besondere Kombination

Mit 100 kcal pro 100 ml verfügt Infatrini über etwa 30 % mehr Kalorien als herkömmliche Säuglingsnahrung. Mit der Natur als Vorbild enthält es eine besondere Kombination aus Nukleotiden und einer Fettmischung mit langkettigen, mehrfach ungesättigten Fettsäuren (LCPs). Es basiert auf hochwertigem, leicht verdaulichem Milchprotein und kann den Aufbau der Darm-Mikrobiota durch Ballaststoffe (GOS/FOS) unterstützen.

Infatrini gibt es gebrauchsfertig in der Flasche (125 ml) oder als SmartPack (500 ml). Für die Verwendung als Trinknahrung ist eine schrittweise Eingewöhnung möglich. Als Sondennahrung ist Infatrini Peptisorb geeignet für die Nasen- oder PEG-Sonde. Maßgeschneiderte Technik für die Sondenernährung von Kindern finden Sie auf unserer Seite zu Flocare®.

In Deutschland können Sie Infatrini als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Allgemeine Hinweise zur Verordnungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrung in Deutschland finden Sie hier.

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