Trink- und Sondennahrungen (medizinische enterale Ernährung) sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten). Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln können sie gemäß § 21 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wie Arzneimittel verschrieben werden, wenn
- der betroffene Patient an einer „fehlenden oder eingeschränkten Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung“ leidet und
- sonstige Maßnahmen nicht ausreichen, um seine Ernährungssituation zu verbessern.
Sonstige Maßnahmen umfassen z. B. die Modifizierung der normalen Ernährung oder andere ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen. Sie können mit der Verordnung von enteraler Nahrung kombiniert werden, wenn dies medizinisch notwendig ist.
Trink- und Sondennahrungen werden ähnlich wie Medikamente verordnet. Daher gelten für sie auch die entsprechenden Regeln für die Verschreibung. Das bedeutet u. a.:
- Die Verordnung erfolgt auf einem Standard-Arzneimittelrezept (dem sogenannten Muster 16).
- Bei Erwachsenen und Kindern über 12 Jahren muss die gesetzliche Zuzahlung (pro Rezeptzeile) geleistet werden.
Detaillierte Informationen zur Verordnungsfähigkeit von Trinknahrung können Sie auch unserer Broschüre „Medizinische Trinknahrung ist verordnungsfähig“ entnehmen. Für einen schnellen Überblick stellen wir Ihnen zudem gerne einen entsprechenden Onepager zur Verfügung.